Die Regulierung als Chance für den Glücksspielmarkt

Parlament

Die Glücksspielindustrie ist nach wie vor nicht reguliert. Vor allem Anbieter von Sportwetten, Poker, Casinos und Lotterien befinden sich somit in der Schwebe, was ihren rechtlichen Status anbelangt. Diese Folge resultiert aus einer Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichtshofs in Hessen, welches es der hessischen Regierung nicht erlaubt, Lizenzen für Glücksspiel zu erteilen.

Ursprünglich vorgesehen war, dass das Land das Vergabeverfahren im Auftrag des Bundes durchführen sollte. Hierbei sollten zwanzig Lizenzen an Anbieter für Sportwetten erteilt werden. Mit dem Urteil wurde das Verfahren als nicht rechtmäßig deklariert. Auf den Medientagen in München wird über mögliche Schritte zum weiteren Verfahren diskutiert.

Als Resultat dieser Diskussionen stellt sich vor allem heraus, dass die Zusammenarbeit der Industrie mit der Politik gefragt ist und Prinzipien wie die Gleichheit des Wettbewerbs und Chancengleichheit gewahrt werden sollen. Zugleich darf darunter der Jugend- und Verbraucherschutz aber nicht leiden. Ebenfalls angeführt wurden im Zuge dieser Diskussionen bedenken zum Datenschutz.

Auch an: ausländischen Beispielen, wie zum Beispiel in Dänemark, funktioniert die Regulierung dieses Marktes. Positive Nebeneffekte, die dadurch entstanden sind, konnten hier in den Bereichen der Sportförderung verzeichnet werden. Sogar der FC Bayern kollaboriert mit Tipico. Dieses Unternehmen muss, im Unterschied zu den vielen ausländischen Anbietern, Steuern bezahlen. Zusätzlich dazu hat es strenge Vorschriften hinsichtlich der Werbung zu beachten. Somit bemängelt Tipico vor allem das derzeitige Fehlen der Chancengleichheit, aufgrund der mangelnden Regulierung des Marktes.

Laut Tipico muss es vor allem darum gehen auf europäischer Ebene zu arbeiten und ein nachhaltiges Wettbewerbsmodell zu schaffen, womit keine der Marktakteure andere Regeln befolgen müssen als ihre Widersacher. Der Vorschlag seitens dieses Unternehmens lautet hier Konzessionen nicht entsprechend der Mengen, sondern nach Qualitätskriterien zu vergeben.

Als Folge des ursprünglichen Vergabeverfahrens, haben ungefähr genauso viele Anbieter gegen das Urteil aufgrund der Ablehnung geklagt, wie Anbieter, die eine Lizenz erhalten haben.

Quelle: medientage.de