Strengere Vorschriften für Wettbüros in Wien
Mit dem Ziel den Spieler – und Jugendschutz zu verbessern, wurden im Jahr 2015 strengere Maßnahmen im Einsatz gegen illegale Sportwettlokale durchgesetzt.
Die Umweltstadträtin von Wien, Ulli Sima, hat rückblickend für dieses Jahr ein positives Fazit gezogen. Die bisherigen Maßnahmen sind, dank der Finanzpolizei, der MA 36 und der Wiener Landespolizei sehr positiv verlaufen.
Neues Wiener Wettengesetz in Planung
Durch gemeinsam geplante Einsätze konnten so
244 Wettautomaten sichergestellt und 6 Wettbüros unmittelbar geschlossen werden.
Aufgrund der Gesetzesänderung im Januar dieses Jahres und dem damit einhergehenden Verbot des kleinen Glücksspiels, eröffneten folglich viele neue Wettlokale.
Die Lösung des einen Problems bewirkte die Entstehung einer neuen Problematik.
Die Reaktion auf politischer Seite war eine gesetzliche Neuregelung für Wettlokale. Dadurch wurde es gesetzlich einfacher diese Lokale zu schließen. Außerdem drohten den Betreibern Bußgelder bis zu 22.000 Euro. Nun ist geplant ein neues Wiener Wettengesetz zu erheben, welches das bisherige Gesetz von 1919 ersetzt.
Neue Regelungen dienen dem Schutz
Die Inhalte des neuen Gesetzes rücken den Spieler – und Jugendschutz in den Vordergrund. Generell sind Wetten damit erst ab 18 Jahren erlaubt.
Darüber hinaus sollen die
Bedingungen für die Betreiber von Wettlokalen strenger geregelt werden.
Dies vor allem im Bezug auf Bonität, Strafregister, Wettreglement und Warnsystem.
Für die Aufstellung einzelner Automaten ist eine Beschränkung des Wetteinsatzes auf 50 Euro vorgesehen beziehungsweise ein gesetzliches Gutachten der Geräte verpflichtend.
Hinzu kommen eine Ausweispflicht und die Möglichkeit sich selbst für die Benutzung der Geräte sperren zu lassen.
Des Weiteren sollen Mitarbeiter von Wettlokalen durch Kurse im Umgang mit Spiel – und Wettsucht aufgeklärt werden.
Wenn nachweislich das kleine Glücksspiel angeboten wird oder die Gesetze beziehungsweise der Jugendschutz mehrfach verletzt werden, ist es möglich, dass die Betreiber ihre Erlaubnis verlieren.
Zusätzlich sind im neuen Gesetzesentwurf weitere Maßnahmen im Bezug auf Livewetten, aufgezeichnete Sportereignisse und im Hinblick auf Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung geregelt.
Diese Gesetzesvorschläge werden nun über einen dreimonatigen Prozess in Brüssel geprüft und anschließend dem Wiener Landtag zur Verabschiedung präsentiert.
Quelle: ots.at