Neue Ausführungsbestimmungen des Wirtschaftsministeriums in Hessen sollen zukünftig helfen, Spielhallen, die in Konkurrenz zueinander stehen und deren Mindestabstand zueinander nicht eingehalten werden kann, anhand der Bestimmungen auszusortieren. Die Bestimmungen Spielhallen, die in dieses Raster fallen, sind zum Beispiel solche, die weniger als 300 Meter Abstand zu Kinder – und Jugendeinrichtungen und zu anderen Spielhallen haben. Im kommenden Jahr gelten ab... weiterlesen »