Vergnügungssteuer bleibt aus

Vergnügunssteuer Niedersachsen

Im kommenden Jahr greift das neue Glücksspielgesetz. Demnach müssen knapp 50 Prozent der niedersächsischen Spielstätten ihren Betrieb einstellen und die Gemeinden verlieren durch die fehlenden Einnahmen aus der Vergnügungssteuer bis zu 45 Millionen Euro jährlich. Das neue Glücksspielgesetz, das einen Mindestabstand von 100 Metern zwischen Spielhallen vorsieht, soll ab dem 01. Juli 2017 greifen.

Klagen gegen Losverfahren

Berechnungen zufolge werden die Einnahmen aus dem Glücksspiel für das Jahr 2016 auf 90 Millionen Euro geschätzt. Die Zahl der Spielstätten in Niedersachsen soll von derzeit 1913 Spielhallen auf 956 und damit fast um die Hälfte reduziert werden. Ob der Rückgang der Spielhallen um 50 Prozent auch gleichbedeutend mit einem Rückgang der Vergnügungssteuer um die Hälfte ist, bleibt vorerst offen, da die Nachfrage unter Umständen gleich bleibt. Dies hätte zur Folge, dass die verbleibenden Spielhallen mehr Umsatz machen und sich die anfallenden Abgaben wieder erhöhen könnten. Die Entscheidung darüber, welche Spielhallen bleiben dürfen und ihren Betrieb weiterführen dürfen, wird mithilfe eines Losverfahrens getroffen. Betreiber, die ihren Betrieb schließen sollen, klagen in vielen Fällen gegen die willkürliche Entscheidung durch das Losverfahren.

Mehr Transparenz gewünscht

Eine Konsequenz des neuen Gesetzes ist neben dem Rückgang der Einnahmen aus der Vergnügungssteuer auch der Verlust von über 3000 Arbeitsplätzen in der Glücksspielbranche. Mit dem neuen Glücksspielgesetz soll die Spielsucht und die Sucht nach Wetten deutlich eingedämmt werden. Die Länder hoffen, dass der Rückgang der Spielhallen mehr Transparenz und Kontrolle über das verbleibende Glücksspielangebot schafft. Damit soll verhindert werden, dass sich illegale Glücksspielanbieter unkontrolliert ausbreiten können. Kritikern zufolge werden süchtige Spieler durch das neue Gesetz dazu gedrängt Angebote im Internet wahrzunehmen. Dort fehlt jedoch jegliche Kontrolle.

Quelle: weser-kurier.de