Illegale Lottoangebote aus dem Internet

Internetlotto

Lottospielen kann man heutzutage auch online. Doch viele der Anbieter aus dem Internet besitzen keine gültige Erlaubnis. Die Betreiber werben mit großen Gewinnen, doch einen Anspruch auf den Gewinn haben die Spieler meist nicht. Wer Pech hat, bekommt seinen Gewinn nicht ausgezahlt. Denn hinter scheinbar seriösen Anbietern stecken oft illegale Lottoanbieter, die sich einen Schwarzmarkt geschaffen haben. Dabei locken die Internetanbieter mit großen Gewinnen und vielen Rabattaktionen. Spieler werden zusätzlich durch Prüfsiegel und falsche Bewertungen getäuscht, denn die Anbieter haben oft keine staatliche Genehmigung.

Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung

Die Teilnahme an Lottoangeboten aus dem Internet ist weit entfernt von der Teilnahme am staatlichen Lotto. Gewettet wird auf das Ergebnis des staatlichen Lottospiels selbst. Die Spieler nehmen somit nicht an der eigentlichen staatlichen Lottoziehung teil und haben demnach auch keinen Anspruch auf ihr Geld, auch wenn Sie mit Ihrem Tipp richtig liegen. Neben den illegalen Lottoangeboten, gibt es eine begrenzte Zahl staatlich lizenzierter Internetanbieter. Dabei handelt es sich meist um die Lotteriegesellschaften der Bundesländer. Obendrein haben viele Internetanbieter Ihren Sitz außerhalb von Deutschland. Dies macht es für die Verbraucher noch schwieriger den Anspruch auf einen Gewinn im Nachhinein durchzusetzen.

Der Verbraucherschutz informiert

Spielinteressierte sollten sich aus diesem Grund im Voraus informieren, welche Lottobetreiber legales Glücksspiel anbieten. Anbieter des illegalen Lottospiels und die Teilnehmer machen sich zudem strafbar. Wer trotzdem spielt, kann dann nur auf die Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Anbieters hoffen, denn einen Anspruch auf den Gewinn haben die Spieler rechtlich gesehen nicht. Um sich als Spieler zu schützen empfehlen Verbraucherschützer sich an der sogenannten “White List” zu orientieren, die illegale Glücksspielanbieter listet. Als Spieler sichern Sie sich so Ihren Anspruch auf Gewinnauszahlung.

Quelle: derwesten.de