Klage gegen Losverfahren geplant
Mit der Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags wurden auch neue Vorschriften für den Mindestabstand zwischen Spielhallen festgelegt. Die Länder einigten sich für deren Umsetzung auf ein Losverfahren, welches nun erstmals letzten Donnerstag in Hannover und der Stadt Delmenhorst umgesetzt worden ist. Nun schaltete sich die Gauselmann Gruppe ein. Die Vertreter der Merkur Spielotheken planen gerichtlich gegen das Losverfahren vorzugehen.
Sieben Spielhallen sollen schließen
Mit dem Losverfahren letzte Woche wurde entschieden, welche Spielhallen weiterhin geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen. Gegen diese komplette Neuverteilung des Glücksspielangebots gab es nun große Aufruhr in der Region. Mit dem Ergebnis, dass sieben Spielhallen schließen müssen, entstand nicht nur bei den Betreibern eine große Unzufriedenheit vor Ort. Die Vertreter der Gauselmann Gruppe blieben der Veranstaltung von vornherein fern und zeigten damit ihren Unmut über die Vorgehensweise der Stadt. Der Presse wurde kurzfristig aufgrund gesetzlicher Bedenken untersagt der Sitzung beizuwohnen. Die Stadt ist unterdessen überzeugt von der Idee des Losentscheids und hält das Verfahren für rechtmäßig.
Kein Schutz für Spielsüchtige
Die Angestellten der Gauselmann Gruppe hingegen sind fassungslos, denn sie könnten nun jederzeit und vom Zufall bestimmt ihre Arbeit verlieren. Dass das radikale Vorgehen der Stadt Delmenhorst einen positiven Effekt auf den Spielerschutz hat, wird von Kritikern eher bezweifelt. Denn süchtige Spieler können sich jederzeit Alternativen suchen und beispielsweise auch auf den zum Teil illegalen Markt im Internet zurückgreifen. Um die Spielsucht einzudämmen, gibt es bereits soziale Konzepte, in denen festgelegt wurde, wie Mitarbeiter unterstützend eingreifen können, wenn sie mit spielsüchtigen Spielern in Kontakt kommen. Am Beispiel der Gauselmann Gruppe zeigt sich, dass dieses Konzept bereits erfolgreich in der Praxis umgesetzt wird. Weiterhin spricht sich das Unternehmen für einen an die Biometrie angepassten Gesichtsscan aus, der am Eingang von Spielcasinos aufgestellt werden könnte. Spieler können in diesem Fall eigeninitiativ eingreifen und sich selbst schützen.
Quelle: noz.de