Malermeister wird wegen Online-Blackjack-Gewinnen verurteilt
Zwischen Juli und November 2011 spielte ein Malermeister aus München Online-Blackjack und gewann insgesamt 201.500 Euro. Der Münchner spielte aber bei einem ausländischen Anbieter mit Sitz in Gibraltar, der keine Lizenz oder Zulassung für Deutschland hat. Nun hat das Amtsgericht München den Spieler wegen der Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel zur einer Strafe von von 2.100 Euro verurteilt.
Wie oft der Maler bei dem Online-Casino gespielt hat, ist nicht klar. Von seinem gewonnenen Geld hatte er nur noch etwa 64.500 Euro übrig, als die Polizei bei ihm vor der Tür stand. Den Rest hatte er beim Blackjack wieder verloren. Seine Gewinne hatte sich der 25-Jährige auf ein privates Bankkonto auszahlen lassen und zu Hause in einem Schuhkarton gelagert. Nach der Durchsuchung durfte er auch dieses Geld nicht mehr behalten – es wurde vom Staat einkassiert. Vor Gericht versuchte sich der Münchner mit folgender Taktik: sein Verteidiger plädierte darauf, dass das deutsche Internet-Glücksspielverbot gegen europäisches Recht verstoße. Zudem habe er nicht gewusst, dass Glücksspiel im Internet verboten sei. Doch diese Argumentation zog beim Gericht nicht. Die Werbung, die beispielsweise auch der FC Bayern München macht und auf die der Angeklagte sich bezog, sei nur für Sportwetten. Und nur hier wurde das Sportwettenmonopol des Staates durch den Europäischen Gerichtshof aufgehoben.
Der Malermeister habe „mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt. Der Maler ging in Berufung gegen das Urteil. Für Richterin Susanne Stotz habe das Urteil aber Signalwirkung: Das Internet sei kein straffreies Hinterzimmer, in dem man tun könne was man wolle: „Die Leute sollen vorsichtig sein bei dem, was sie online treiben.“
Quelle: Merkur-Online.de