Mindestabstand zukünftig auch für Wettlokale geplant
Die Umsetzung des neuen Spielhallengesetzes ist für Ende des kommenden Monats geplant. Ein vorgeschriebener Mindestabstand zwischen Spielhallen ist darin bereits enthalten. In Zukunft soll es nun auch eine Mindestabstandsregelung für Wettbüros geben und zusätzlich Abstandsregelungen zwischen Schulen und Wettannahmestellen verschärft werden.
Spielcasinos unterliegen neuer Gesetzeslage
Letzten Mittwoch hatte sich der Stadtentwicklungsausschuss für eine Gesetzesinitiative ausgesprochen, die von der Koalition vorgeschlagen wurde. Die Idee dahinter ist, dass es künftig, wie auch für Spielcasinos eine Mindestabstandsregelung zwischen Wettlokalen gibt. Der Abstand soll zwischen zwei Wettbüros mindestens 500 Meter und zwischen einem Wettlokal und einer höheren Schule mindestens 200 Meter betragen. Stefan Evers, Sprecher der CDU, verkündete in der vergangenen Woche die Ideen zum Mindestabstand. Mit dem neuen Spielhallengesetz, welches ab dem 31. Juli 2016 greift, verlieren alle Spielcasinos ihre Konzessionen und bisherigen Übergangslizenzen. Um weiterhin eine Spielhalle betreiben zu können, muss bereits in den nächsten Wochen eine neue Lizenz beantragt werden.
Höhere Bußgelder bei Verstößen
Doch aufgrund der verschärften Gesetzeslage und den neuen Vorgaben für Spielhallen, wird es in Zukunft nur noch wenige Spielhallenbetreiber und Spielcasinos geben. Laut Experten wird es in Berlin beispielsweise nur noch rund 150 Spielhallen geben, die eine Lizenz erhalten. Denn für Spielcasinos gilt bereits ab dem 31. Juli 2016 ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen. Auch der Mindestabstand zu einer Oberschule ist für Spielhallen mit mindestens 200 Metern Abstand fest geregelt. Das neue Spielhallengesetz sieht außerdem eine massive Erhöhung der Bußgelder vor. Lagen die Bußgelder aktuell noch bei 50.000 Euro, werden Verstöße gegen das Recht zukünftig mit 500.000 Euro Bußgeld bestraft.
Quelle: morgenpost.de