Tag: Glücksspielbetriebe

Flexibilität im Glücksspielgesetz

Posted on 2015-10-22 15:52
Spielhallengesetz
Im Zuge der Änderung des Glücksspielgesetzes in Niedersachsen wurde eine gewisse Flexibilität eingebaut. Grundsätzlich müssen Spielhallen mindestens 100 Meter Abstand voneinander haben. Bei Gegebenheit eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer Verhältnisse in den Örtlichkeiten, kann dieser Spielraum jedoch, je nach Bedarf, verringert oder vergrößert werden. Die Bandbreite befindet sich hierfür zwischen 50 und 500 Metern. In Oyten wird sowohl von der... weiterlesen »