Flexibilität im Glücksspielgesetz

Spielhallengesetz

Im Zuge der Änderung des Glücksspielgesetzes in Niedersachsen wurde eine gewisse Flexibilität eingebaut. Grundsätzlich müssen Spielhallen mindestens 100 Meter Abstand voneinander haben. Bei Gegebenheit eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer Verhältnisse in den Örtlichkeiten, kann dieser Spielraum jedoch, je nach Bedarf, verringert oder vergrößert werden. Die Bandbreite befindet sich hierfür zwischen 50 und 500 Metern.

In Oyten wird sowohl von der Option zur Verringerung als auch vom Fall der Vergrößerung des Abstandes Gebrauch gemacht. An der Straße mit dem Namen „An der Autobahn“ existieren zwei Spielhallen, die lediglich einen Abstand von 60 Metern zueinander haben. Dem Gesetz zu Folge ist dies eigentlich ein klarer Fall und einer der Betriebe müsste unverzüglich geschlossen werden.

Die Verwaltung der Gemeinde möchte dies den Betreibern der Glücksspielstätten jedoch nicht antun und verringerte hier den Abstand auf 50 Meter. Aus Angst, dass sich dieses Schlupfloch weitere Casinos zu Nutze machen könnten und Oyten in dieser Straße mit Spielbetreiben überflutet werden könnte, wurde eine zusätzliche Verordnung erlassen. In Zukunft greift der maximale Abstand des Gesetzes für dieses Gebiet in Oyten. Somit dürfen keine weiteren Glücksspielbetriebe in einem Abstand von 500 Metern entfernt voneinander betreiben werden. Diese Konstellation ist ziemlich absurd, wenn man bedenkt, dass für diese beiden bestehenden Spielhallen der Mindestabstand gilt, aber für zukünftige Betriebe der maximale Abstand herangezogen wird.

Es bleiben berechtigte Zweifel daran, ob die Flexibilität im Gesetz auf diese Art und Weise verwendet werden sollte. Die Begründung seitens der Verwaltung ist jene, dass die Nachbarschaft der beiden Spielhallen niemals zu Problemen geführt habe. Die Intention dieses Gesetz ist jedoch der Schutz vor Spielsucht.

Quelle: rotenburger-rundschau.de