€2.400 Strafe: Spieler nutzt Automaten-Software-Fehler
Ein 37-jähriger Hähnchenmann aus Oberbayern gewann an zwei Tagen hintereinander an einem Geldspielautomat fast 3.000 Euro. Vom Amtsgericht Hagen wurde er nun wegen wegen Computerbetrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt.
Der Hähnchen-Verkäufer reiste mit seinem mobilen Verkaufswagen wie immer kreuz und quer durch Deutschland und machte im Februar Station in Hagen. Er suchte Morgens an zwei Tagen bevor er seinen Stand aufmachte eine Spielhalle im Stadtteil Wehringhausen auf. Eigentlich um einen Kaffee zu trinken. Doch zur Entspannung wagte er auch ein Spielchen. Und die Glückssträhne an den Roulette-Automaten „Slentop“ und „Casino-Liner“ begann. Am ersten Tag gewann er 1.870 Euro und am zweiten 1.100 Euro. Dabei darf ein Spielautomat laut Gesetz pro Tag eigentlich nicht mehr als 1.000 Euro auszahlen.
Die Spielhallenaufsicht benachrichtigte den Casinobetreiber. Der Chef wurde vom Spieler mit dem Satz „Mach’ besser das Spiel aus“ auf den Gerätefehler hingewiesen und schaltete den Gauselmann-Automat aus. Der Angeklagte verweigert die Aussage zu dem Vorwurf. Der 37-jährige Oberbayer gehörte wohl zu der Gruppe der Spieler, die im Februar fast gleichzeitig deutschlandweit in hunderten Spielhallen einen Software-Fehler beim Roulette in den Merkur-Spielothek-Automaten ausnutzen und somit den Spielhallen-Unternehmer Paul Gauselmann in einer Nacht zehn Millionen Euro kosteten (Blackjackregeln.com berichtete). Wenn ein bestimmte Tastenkombination gedrückt wurde, spuckten die Automaten beim “Roulette” fette Gewinne aus, egal auf welche Zahlen der Spieler gesetzt hatte. Die Mitarbeiter von Gauselmann hatten wenige Tage vorher selbst den Fehler entdeckt und die Spielhallen-Betreiber just an dem Tag davor gewarnt, als die Spieler zuschlugen. Die Betreiber hatten aber keine Zeit mehr zu reagieren.
Quelle: WAZ.de