Raub im Casino führt zu drei Jahren Haft
Als Gehilfe dabei, den glücklichen Gewinner eines Casinos zu berauben, wurde kürzlich ein Mann rumänischer Abstammung vor dem Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde vom Beschuldigten akzeptiert, aber ist aufgrund der mangelnden Erklärung der Staatanwaltschaft nicht rechtskräftig.
Der Tathergang gestaltete sich so, dass ein 81-Jähriger in einer Spielstätte 1.500 Euro gewinnen konnte. Als er die Spiellokalitäten verlassen wollte, wurde er von einem Unbekannten angegriffen. Der Raub ist dem Rentner erst im Nachhinein aufgefallen. Es wurde ihm somit erst später klar, wieso er Euro von diesem Angreifer attackiert wurde. Bei der Attacke wurde ihm der ganze Gewinn aus der Jackentasche entwendet.
Der Räuber war den Behörden schon aufgrund von ähnlichen Vorfällen bekannt und wurde als Hauptangeklagter zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Die Haftstrafe muss der Beschuldigte im Gefängnis in seinem Heimatland absitzen. Per Videokonferenz wurde er als Zeuge geladen, um gegen seinen Komplizen auszusagen. Der Mithelfer des Hautpangeklagten hatte lediglich eingeräumt, dass er das Fluchtauto lenkte und somit die Mithilfe beim Diebstahl dem Komplizen zur Last gelegt werden könne. Laut eigener Aussage hatte er keine Ahnung davon, dass der Hauptangeklagte das Opfer attackierte. Die Zuschaltung und Ladung als Zeugen erfolgte, um diesen Sachverhalt genau zu klären.
Für den Komplizen bleibt abzuwarten, ob das Gericht von seiner Unwissenheit überzeugt werden kann. Klar ist jedoch, dass es große Unterschiede im Strafmaß gibt, wenn wissentlich die Gewaltanwendung im Spiel gewesen ist oder nicht. In den Ausführungen des Komplizen hat dieser zudem lediglich angegeben, einem Freund geholfen zu haben.
Quelle: noen.at